Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (voraussichtlich am 01.06.2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Für alle Hunde gibt es einen einheitlichen praktischen Ausbildungskurs (6 Lektionen), der nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss.
Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, egal ob sie kleinwüchsig oder gross sind.
Das revidierte Hundegesetz gilt ab dem Datum der Inkraftsetzung, und nicht rückwirkend. Die theoretische Ausbildung gilt für Ersthundehaltende, die sich ab dem Datum der Inkraftsetzung der neuen Hundegesetzgebung erstmals einen Hund anschaffen. Die praktische Ausbildung gilt ab Inkraftsetzung für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind.
Hundeverordnung TG
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische
Hundeerziehung besuchen muss.
Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10
Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.
Alle Halter, die vor dem 1. April 2024 einen Hund angemeldet haben mit
Erwachsenengewicht von unter 15 Kilogramm, sind von der
obligatorischen Kurspflicht ausgenommen (Datum Inkraftsetzung der
neuen Regelung ohne Gewichtslimite).

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